Riester Rente - Der Überblick
Wer seine spätere gesetzliche Rente aufbessern
möchte, sollte eine private Form der Altersvorsorge abschließen.
Hierfür gibt es verschiedenste Modelle aus denen man wählen kann.
Eine Form ist die Riester Rente. Solange man noch am aktiven
Arbeitsleben teilnimmt, werden Beiträge in eine private
Rentenversicherung eingezahlt und der Versicherungsnehmer erhält zu
den eingezahlten Beträgen hohe staatliche Förderungen. Meist
beginnen die Rentenzahlungen mit dem Eintritt in die Altersrente.
Der Versicherungsnehmer erhält eine lebenslange monatliche
Rentenzahlung welche ggf. im Todesfall an Hinterbliebene vererbt
werden kann, sodass diese für einen vereinbarten Zeitraum
weitergezahlt wird. Auch die Auszahlung des angesparten Kapitals
abzüglich eventuell schon ausgezahlter Beträge ist im Todesfall
möglich. Die genauen Bedingungen richten sich nach der jeweiligen
Vertragsgestaltung.
Riester Rente - Die Kosten
Um die volle staatliche Förderung zu erhalten,
müssen 4 % des Jahresbruttoeinkommens in die Riester Rente
eingezahlt werden. Hierbei findet jeweils der Verdienst des
Vorjahres Berücksichtigung. Es ist durchaus möglich weniger
einzuzahlen, hier wird jedoch die Zulage durch den Staat
entsprechend gekürzt. Wer also nur 80 % des 4 %igen
Jahresbruttoeinkommens einzahlt, erhält auch nur eine Förderung
durch den Staat in Höhe von 80 %. Erzielt der Vertragsinhaber nur
ein geringes Einkommen oder hat gar kein eigenes Einkommen, sollte
stets ein Eigenbeitrag in Höhe von 60,00 € pro Jahr aufgebracht
werden. So geht die Zulage nicht verloren. Sollte das Aufbringen
des Beitrages einmal nicht möglich sein, kann der Vertrag
beitragsfrei gestellt werden. In dieser Zeit fallen jedoch auch
keine Förderungen an. Die Beitragszahlungen können dann jederzeit
wieder fortgeführt werden.
Riester Rente - Förderung durch den Staat
Die Riester
Rente ist besonders attraktiv für Familien, da die staatliche
Förderung sich hier besonders rechnet. So entsteht pro Erwachsenem
eine Zulage von 154,00 € pro Jahr. Für Kinder zahlt der Staat eine
weitere Zulage in Höhe von 185,00 €. Hier sind Kinder zu
berücksichtigen, solange diese zum Bezug von Kindergeld berechtigt
sind.