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Riester Rente
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Riester Rente - Der Überblick

Wer seine spätere gesetzliche Rente aufbessern möchte, sollte eine private Form der Altersvorsorge abschließen. Hierfür gibt es verschiedenste Modelle aus denen man wählen kann. Eine Form ist die Riester Rente. Solange man noch am aktiven Arbeitsleben teilnimmt, werden Beiträge in eine private Rentenversicherung eingezahlt und der Versicherungsnehmer erhält zu den eingezahlten Beträgen hohe staatliche Förderungen. Meist beginnen die Rentenzahlungen mit dem Eintritt in die Altersrente. Der Versicherungsnehmer erhält eine lebenslange monatliche Rentenzahlung welche ggf. im Todesfall an Hinterbliebene vererbt werden kann, sodass diese für einen vereinbarten Zeitraum weitergezahlt wird. Auch die Auszahlung des angesparten Kapitals abzüglich eventuell schon ausgezahlter Beträge ist im Todesfall möglich. Die genauen Bedingungen richten sich nach der jeweiligen Vertragsgestaltung.

 

Riester Rente - Die Kosten

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen 4 % des Jahresbruttoeinkommens in die Riester Rente eingezahlt werden. Hierbei findet jeweils der Verdienst des Vorjahres Berücksichtigung. Es ist durchaus möglich weniger einzuzahlen, hier wird jedoch die Zulage durch den Staat entsprechend gekürzt. Wer also nur 80 % des 4 %igen Jahresbruttoeinkommens einzahlt, erhält auch nur eine Förderung durch den Staat in Höhe von 80 %. Erzielt der Vertragsinhaber nur ein geringes Einkommen oder hat gar kein eigenes Einkommen, sollte stets ein Eigenbeitrag in Höhe von 60,00 € pro Jahr aufgebracht werden. So geht die Zulage nicht verloren. Sollte das Aufbringen des Beitrages einmal nicht möglich sein, kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden. In dieser Zeit fallen jedoch auch keine Förderungen an. Die Beitragszahlungen können dann jederzeit wieder fortgeführt werden.
 

Riester Rente - Förderung durch den Staat

Die Riester Rente ist besonders attraktiv für Familien, da die staatliche Förderung sich hier besonders rechnet. So entsteht pro Erwachsenem eine Zulage von 154,00 € pro Jahr. Für Kinder zahlt der Staat eine weitere Zulage in Höhe von 185,00 €. Hier sind Kinder zu berücksichtigen, solange diese zum Bezug von Kindergeld berechtigt sind.