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Private Krankenzusatzversicherung
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Private Krankenzusatzversicherung

Die meisten Bürger in Deutschland sind über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Da diese allerdings hinsichtlich der Leistungsbreite besonders im Versicherungsvergleich zum Thema private Krankenversicherung deutlich weniger bietet, gibt es die Möglichkeit, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Dieses ist aus dem Grunde für gesetzlich Pflichtversicherten besonders sinnvoll, da diese an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden sind, und sich nicht private versichern können, falls sie nicht selbstständig sind oder bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Private Zusatzversicherungen gibt es im Grunde für nahezu jeden Bereich rund um die Gesundheit des Versicherten. Die am häufigsten genutzten Zusatzversicherungen sollen in dem folgenden Text etwas näher erläutert werden.
 

Zahnzusatzversicherung

Zu den wichtigsten privaten Krankenzusatzversicherungen zählt auf jeden Fall die Zahnzusatzversicherung. Da es in der gesetzlichen Krankenversicherung so ist, dass die Kosten für Zahnersatz und Kronen nur noch bis zu maximal 60 Prozent von der Krankenkasse übernommen werden, bleibt der Versicherte oftmals auf hohen Restkosten sitzen. Je nachdem, welche Maßnahme durch den Zahnarzt genau durchgeführt werden muss, kann das nicht selten ein Betrag von über Eintausend Euro sein. Durch die private Zusatzversicherung für den Zahnbereich kann der Versicherte sich weitestgehend gegen die Selbstübernahme der anfallenden Kosten absichern. Je nach Art und Tarif der gewählten Versicherung übernimmt diese bis zu einhundert Prozent der gesamten Behandlungs- und Materialkosten (inklusive dem Anteil, den die gesetzliche Krankenversicherung zahlen muss). Ein weiterer Vorteil ist es, dass nicht nur die Kosten bei Zahnersatz fast nahezu voll übernommen werden, sondern beispielsweise auch bei Zahnfüllungen optisch schönere Materialien verwendet werden dürfen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht bezahlen würde. Eine weitere oftmals genutzte private Krankenzusatzversicherung ist die Krankenhauszusatzversicherung. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Versicherte natürlich Anspruch auf die Grundversorgung und medizinisch notwendige Maßnahmen im Krankenhaus, allerdings ist dieser Leistungsumfang wirklich nur die nötigste Grundversorgung. Oftmals müssen Patienten in 5 oder 6- Bettzimmern untergebracht werden, was häufig eher einer Kaserne als einem Krankenhaus entspricht. Durch den Abschluss der Krankenhauszusatzversicherung haben Sie je nach Tarif Anspruch auf ein Ein- oder Zweibettzimmer. Zudem ist eine Chefarzt-Behandlung mit einbegriffen, sodass zumindest sicher gestellt ist, dass sich ein Facharzt um Sie kümmert. Zudem kann man sich im Rahmen dieser Versicherung die Behandlungsmethode im Krankenhaus oftmals auswählen, also sich beispielsweise auch auf naturheilkundlicher Basis behandeln lassen.

 

Zusatzversicherung für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte

Neben den beiden bereits genannten privaten Krankenzusatzversicherungen, gibt es für den Kunden auch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung zu nutzen, die die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Zahnimplantate voll erstattet. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier nur eine geringe Zuzahlung, bei Brillen sind es beispielsweise 10 Euro. Für diesen Preis erhält man noch nicht einmal das eigentlich medizinisch notwendige Entspiegeln der Brille. Im Rahmen der privaten Zusatzversicherung hat man jedoch die Möglichkeit, sich die Brille oder das Hörgerät bis zu einem bestimmten Maximalbetrag frei auszuwählen, ohne eine Zuzahlung leisten zu müssen.
 

Zusatzversicherung bei alternativen Behandlungsmethoden

Auch für die Kostenerstattung bei alternativen Behandlungsmethoden gibt es eine private Krankenzusatzversicherung. Diese übernimmt zumeist die Behandlungskosten von Heilpraktikern, Homöopathen oder anderen Heilmethoden, wie beispielsweise die Behandlung mittels Akupunktur oder Reflexzonenmassage. Ohnehin können je nach Tarif auch hohe Zuzahlungen zu Massagen oder Kuren vereinbart werden. Neben den Zusatzversicherungen, die wie die bereits genannten eher auf medizinische Leistungen hinaus zielen, gibt es noch weitere Arten der Zusatzversicherungen, welche eine geldmäßige Leistung erbringen. Zu diesen Versicherungsarten bzw. gewählter Leistung zählt beispielsweise das Krankentagegeld. Der Versicherte erhält für den Zeitraum, in dem er nicht arbeitsfähig ist, eine vereinbarte Geldsumme pro Tag, das Krankentagegeld. Je nachdem, ob durch die Arbeitsunfähigkeit ein realer Verdienstausfall erfolgt (zum Beispiel bei Akkordarbeitern), sollte die Höhe dem Gehaltsausfall pro Tag natürlich angepasst werden. Eine ähnliche Leistung aus diesem Bereich ist das Krankenhaustagegeld. Auch hier bekommt der Versicherte direkt Geld überwiesen, und zwar für die Dauer, wo er sich aus medizinisch notwendigen Gründen im stationärer Behandlung befinden muss. Insgesamt kann man festhalten, dass auch der gesetzlich krankenversicherte Patient die Gelegenheit hat, durch zahlreiche private Zusatzversicherungen den "Status" eines privat versicherten Patienten zu erlangen.