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Krankenversicherungspflicht
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Krankenversicherungspflicht

Wer bislang ohne Krankenversicherung war, musste sämtliche Kosten seiner Behandlung selbst tragen. Das konnte zu großen Problemen führen, wenn die dafür anfallenden Kosten nicht aufgebracht werden konnten.

Durch die Gesundheitsreform von 2007 änderte sich das nun grundlegend. Alle Bundesbürger wurden verpflichtet, sich bis zum 01.04.2007 bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu versichern.

Wer früher gesetzlich versichert war, muss seit dem 01.04.2007 von seiner alten Krankenkasse wieder aufgenommen werden. Für ehemalige Privatversicherte kann die Neuaufnahme nur in eine private Krankenversicherung erfolgen, für die die Pflichtversicherung aber erst ab 01.01.2009 gilt.

Bei erstmalig Versicherten ist entscheidend, welche letzte berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde. Die Zuordnung erfolgt dann entweder in die gesetzliche oder private Krankenkasse.

Können die Beiträge nicht mehr gezahlt werden, weil eine Notsituation vorliegt oder man arbeitslos geworden ist, dem darf die Versicherung nicht mehr kündigen. In solchen Fällen muss das Sozialamt bzw. die Arbeitsagentur einspringen. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, haben mit wenigen Ausnahmen keinen Anspruch auf die vollen Kassenleistungen.

Wer aber die Versicherungsfrist versäumt, dem drohen empfindliche Strafgelder sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.