Krankenversicherungspflicht
Wer bislang ohne Krankenversicherung war, musste
sämtliche Kosten seiner Behandlung selbst tragen. Das konnte zu
großen Problemen führen, wenn die dafür anfallenden Kosten nicht
aufgebracht werden konnten.
Durch die Gesundheitsreform von 2007 änderte sich das nun
grundlegend. Alle Bundesbürger wurden verpflichtet, sich bis zum
01.04.2007 bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu
versichern.
Wer früher gesetzlich versichert war, muss seit dem 01.04.2007 von
seiner alten Krankenkasse wieder aufgenommen werden. Für ehemalige
Privatversicherte kann die Neuaufnahme nur in eine private
Krankenversicherung erfolgen, für die die Pflichtversicherung aber
erst ab 01.01.2009 gilt.
Bei erstmalig Versicherten ist entscheidend, welche letzte
berufliche Tätigkeit ausgeübt wurde. Die Zuordnung erfolgt dann
entweder in die gesetzliche oder private Krankenkasse.
Können die Beiträge nicht mehr gezahlt werden, weil eine
Notsituation vorliegt oder man arbeitslos geworden ist, dem darf
die Versicherung nicht mehr kündigen. In solchen Fällen muss das
Sozialamt bzw. die Arbeitsagentur einspringen. Versicherte, die
ihre Beiträge nicht zahlen, haben mit wenigen Ausnahmen keinen
Anspruch auf die vollen Kassenleistungen.
Wer aber die Versicherungsfrist versäumt, dem drohen empfindliche
Strafgelder sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen
Krankenversicherung.