Krankenversicherungsbeiträge
Unter Krankenversicherungsbeiträgen versteht man die Kosten die
nach dem Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages monatlich an
das Versicherungsunternehmen zu zahlen sind. Die Konzeption der
Beitragsberechnung variiert stark zwischen einer gesetzlichen und
einer privaten Krankenversicherung.
Bei Erstgenannter werden die Beiträge nach dem
Solidaritätsprinzip bestimmt: d.h. jeder Versicherte zahlt seiner
Zahlungsfähigkeit entsprechend. Die Beiträge werden nach einem
festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Bruttoeinkommen
festgelegt. Der Prozentsatz variiert je nach Kasse, höchstens aber
bis zur derzeit geltenden Beitragsbemessungsgrenze.
Familienangehörige eines Kassenmitglieds, die kein eigenes
Einkommen haben, sind kostenfrei mitversichert.
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge
individuell berechnet. Massgeblich in die Rechnung miteinbezogen
werden theoretische Krankheitsrisiken, der gesundheitliche Zustand
ebenso wie Eintrittsalter, Geschlecht und natürlich der Umfang der
tariflich vereinbarten Leistungen die im Krankheitsfall erbracht
werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung.
Das Einkommen des Versicherten ist daher nicht relevant. Ebenfalls
anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen: Jedes Mitglied muss
seinen eigenen Beitrag entrichten, es gibt also keine
Mitversicherten.
Die entstehenden Kosten durch Krankenversicherungsbeiträge
können bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag steuerlich
abgesetzt werden. Falls die Beiträge zur Versicherung in vollem
Umfang allein getragen werden gilt ein Höchstbetrag von 2400€. Alle
anderen Fälle können mit bis zu 1500€ steuerlich abgesetzt
werden.