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Krankenversicherungsbeiträge
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Krankenversicherungsbeiträge

Unter Krankenversicherungsbeiträgen versteht man die Kosten die nach dem Abschluss eines Krankenversicherungsvertrages monatlich an das Versicherungsunternehmen zu zahlen sind. Die Konzeption der Beitragsberechnung variiert stark zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Bei Erstgenannter werden die Beiträge nach dem Solidaritätsprinzip bestimmt: d.h. jeder Versicherte zahlt seiner Zahlungsfähigkeit entsprechend. Die Beiträge werden nach einem festen Prozentsatz vom beitragspflichtigen Bruttoeinkommen festgelegt. Der Prozentsatz variiert je nach Kasse, höchstens aber bis zur derzeit geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Familienangehörige eines Kassenmitglieds, die kein eigenes Einkommen haben, sind kostenfrei mitversichert.

In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge individuell berechnet. Massgeblich in die Rechnung miteinbezogen werden theoretische Krankheitsrisiken, der gesundheitliche Zustand ebenso wie Eintrittsalter, Geschlecht und natürlich der Umfang der tariflich vereinbarten Leistungen die im Krankheitsfall erbracht werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer Selbstbeteiligung. Das Einkommen des Versicherten ist daher nicht relevant. Ebenfalls anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen: Jedes Mitglied muss seinen eigenen Beitrag entrichten, es gibt also keine Mitversicherten.

Die entstehenden Kosten durch Krankenversicherungsbeiträge können bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag steuerlich abgesetzt werden. Falls die Beiträge zur Versicherung in vollem Umfang allein getragen werden gilt ein Höchstbetrag von 2400€. Alle anderen Fälle können mit bis zu 1500€ steuerlich abgesetzt werden.