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Krankenversicherung Studenten
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Krankenversicherung der Studenten

Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist verpflichtend und dient in Deutschland als ein Kriterium um an einer deutschen Universität bzw. Hochschule studieren zu können. Ein großer Vorteil an der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten sind die niedrigen Beiträge die gut für einen Studenten, dank spezieller Studententarife, zu tragen sind und dennoch an Leistungen überzeugen.

Diese Versicherung kann bis zu einer Höchstudiendauer von 14 Semestern oder der Vollendung des 30.Lebensjahres genutzt werden. Selbstverständlich kann unter trifftigen Grund wie z.B familiäre Gründe oder persönliche Gründe, die Versicherungszeit verlängert werden. Hierzu müssen aber die nötigen Unterlagen als Nachweis dienen und schnellstens bei der zuständigen Versicherung vorgelegt werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Versicherungspflicht für die Studenten schon im ersten Semester bzw. wenn sie sich für ein laufendes Semester einschreiben lassen, anfängt.

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann in den ersten 3 Monaten noch bei der jeweiligen Krankenkasse mit Hilfe eines Antrages angefordert werden. Einen Monat nachdem das letzte Semester vollendet ist, in das sich der Student eingeschrieben hat, endet die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Versicherung für die Studenten automatisch. Bei einer Exmatrikulation hingegen ist der Student noch bis Ende des angefangenen Semesters gesetzlich versichert.