Krankenversicherung der Studenten
Die Krankenversicherung der Studenten (KVdS) ist verpflichtend
und dient in Deutschland als ein Kriterium um an einer deutschen
Universität bzw. Hochschule studieren zu können. Ein großer Vorteil
an der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten sind die
niedrigen Beiträge die gut für einen Studenten, dank spezieller
Studententarife, zu tragen sind und dennoch an Leistungen
überzeugen.
Diese Versicherung kann bis zu einer Höchstudiendauer von 14
Semestern oder der Vollendung des 30.Lebensjahres genutzt werden.
Selbstverständlich kann unter trifftigen Grund wie z.B familiäre
Gründe oder persönliche Gründe, die Versicherungszeit verlängert
werden. Hierzu müssen aber die nötigen Unterlagen als Nachweis
dienen und schnellstens bei der zuständigen Versicherung vorgelegt
werden. Außerdem ist zu beachten, dass die Versicherungspflicht für
die Studenten schon im ersten Semester bzw. wenn sie sich für ein
laufendes Semester einschreiben lassen, anfängt.
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann in den ersten 3
Monaten noch bei der jeweiligen Krankenkasse mit Hilfe eines
Antrages angefordert werden. Einen Monat nachdem das letzte
Semester vollendet ist, in das sich der Student eingeschrieben hat,
endet die Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Versicherung für die
Studenten automatisch. Bei einer Exmatrikulation hingegen ist der
Student noch bis Ende des angefangenen Semesters gesetzlich
versichert.