Gesundheitssysteme inkl. Krankenversicherung im Ausland
In Deutschland ist das Gesundheitssystem
weitestgehend durch die gesetzliche Krankenversicherung bestimmt,
in der ca. 90 Prozent aller Bürger pflichtversichert sind. Neben
diesem System gibt es zudem noch die private Krankenversicherung,
die eine Ergänzung für bestimmte Personengruppen bietet. Aufgrund
der demographischen Entwicklung kommt das Gesundheitssystem in
Deutschland in den letzten Jahren in größere finanzielle
Schwierigkeiten, sodass man sicherlich einmal einen Blick ins
Ausland wagen sollte, da dort die Systeme zwar oftmals
grundsätzlich ähnlich sind, aber sich dennoch auch in einigen evtl.
wichtigen Aspekten vom deutschen Gesundheitssystem unterscheiden.
Ein gerne aufgeführtes Beispiel, wenn es darum geht, wie ein
Gesundheitssystem sehr gut funktionieren kann, einen hohen Standard
hat und dennoch finanziell gut da steht, ist die Schweiz. Diese
Gesundheitssystem in unserem Nachbarland zeichnet sich zwar durch
hohe Kosten, aber auch eine sehr hohe Qualität und vor allem großer
Zufriedenheit der Bevölkerung aus. Das merkt man sogar als
Baby.
Unterschied zwischen dem deutschen und dem schweizer Gesundheitssystem
Ein grundlegender Unterschied des Schweizer
Gesundheitssystems zu unserem ist es, dass wirklich alle Bürger in
der staatlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Daher
entgeht dem Versicherungssystem nicht wie in Deutschland ein hohes
Beitragsvolumen aufgrund der Tatsache, dass hierzulande
beispielsweise Besserverdienende oder Selbstständige und Politiker
nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert
sind. Die Krankenversicherung in der Schweiz wird als
Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKPV) bezeichnet. Ein
weiterer Unterschied zum System in Deutschland ist die Tatsache,
dass jeder Schweizer eine so genannte Kopfpauschale als Beitrag
zahlen muss. Diese ist einkommensunabhängig und für jede Person
gleich hoch. Darüber hinaus kann sich jeder Versicherte zudem durch
zusätzliche Beiträge mit weiteren Zusatzleistungen versichern
lassen. Im Gegensatz zu Deutschland sind in der Schweiz Ehepartner
und Kinder nicht im Rahmen einer Familienversicherung
mitversichert. Da jeder Bürger die gleiche Kopfpauschale zahlen
muss, sind einkommensschwache Bürger natürlich zunächst
benachteiligt. Dieses wird aber ausgeglichen, indem der Bund
Zuschüsse für solche Personen gibt, sodass kein Schweizer Bürger
mehr als 10 Prozent seines Einkommens für den Beitrag zur
Krankenversicherung aufwenden muss. Mit rund 110 Euro liegt die
Pro-Kopfpauschale damit immer noch deutlich unter dem
vergleichbaren Beitrag in Deutschland.
Unterschied zwischen dem deutschen und dem österreichischen Gesundheitssystem
Auch das Gesundheitssystem in Österreich
unterscheidet sich in einigen Punkten von dem in Deutschland. Es
besteht innerhalb des österreichischen Gesundheitssystems ähnlich
wie in Deutschland eine Pflichtversicherung für alle
unselbstständigen Arbeitnehmer. Eine Wahl der Krankenkasse ist
nicht möglich, der Träger ist abhängig vom jeweiligen Wohnort des
Versicherten. Auch für Selbstständige besteht anders als in
Deutschland eine Versicherungspflicht, diese können sich jedoch die
Krankenkasse zumeist auswählen. Ferner besteht auch in Österreich
eine Familienversicherung, das bedeutet Kinder und
nichterwerbstätige Ehepartner sind kostenlos beim Hauptversicherten
mitversichert. Das Gesundheitssystem wird in Österreich durch
Krankenversicherungsbeiträge und Zuschüsse vom Bund den Ländern
finanziert. Durch die Zuschüsse von Bund, Ländern und Gemeinden ist
der Gesamtbeitragssatz für den Arbeitnehmer erheblich günstiger,
als es in Deutschland der Fall ist. In Österreich zahlen derzeit
die Arbeitnehmer einen Beitragssatz von lediglich 3,95 Prozent, der
Arbeitgeberanteil beträgt zusätzlich 3,40 Prozent, sodass der
Gesamtbeitragssatz mit 7,35 Prozent fast halb so hoch wie in
Deutschland ist. Selbstständige zahlen einen Beitragssatz von 9,10
Prozent. Auch in Österreich gibt es eine Art
Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt bei Angestellten bei 3.540
Euro Monatseinkommen und bei Selbstständigen bei 4.235 Euro.
Das niederländische Gesundheitssystem
In den Niederlanden ist man seit dem 01. Januar 2006 ebenfalls
im Rahmen des Gesundheitssystems weitestgehend von der
Zweigliederung in eine gesetzliche und private Krankenversicherung
abgekommen. Dort müssen alle Einwohner eine gesetzlich definierte
Krankenversicherung abschließen, wodurch die Leistungsunterschiede
und Beitragsunterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten
Krankenversicherung faktisch wegfallen. Der Beitrag setzt sich
dabei zusammen aus einem Pauschalbeitrag, welcher bei ca. 1.100
Euro im Jahr liegt, und zudem einem Einkommensabhängigen Beitrag.
Dieser beträgt 6,75 Prozent vom Einkommen bis zu einer Grenze von
30.000 Euro. Anders als in Deutschland, haben die Versicherten
unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf
Beitragsrückerstattung. Dieses ist der Fall, wenn die in einem
Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen einen Betrag von ca.
250 Euro nicht überschreiten.