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Gesundheitssystem im Ausland
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Gesundheitssysteme inkl. Krankenversicherung im Ausland

In Deutschland ist das Gesundheitssystem weitestgehend durch die gesetzliche Krankenversicherung bestimmt, in der ca. 90 Prozent aller Bürger pflichtversichert sind. Neben diesem System gibt es zudem noch die private Krankenversicherung, die eine Ergänzung für bestimmte Personengruppen bietet. Aufgrund der demographischen Entwicklung kommt das Gesundheitssystem in Deutschland in den letzten Jahren in größere finanzielle Schwierigkeiten, sodass man sicherlich einmal einen Blick ins Ausland wagen sollte, da dort die Systeme zwar oftmals grundsätzlich ähnlich sind, aber sich dennoch auch in einigen evtl. wichtigen Aspekten vom deutschen Gesundheitssystem unterscheiden. Ein gerne aufgeführtes Beispiel, wenn es darum geht, wie ein Gesundheitssystem sehr gut funktionieren kann, einen hohen Standard hat und dennoch finanziell gut da steht, ist die Schweiz. Diese Gesundheitssystem in unserem Nachbarland zeichnet sich zwar durch hohe Kosten, aber auch eine sehr hohe Qualität und vor allem großer Zufriedenheit der Bevölkerung aus. Das merkt man sogar als Baby.
 

Unterschied zwischen dem deutschen und dem schweizer Gesundheitssystem

Ein grundlegender Unterschied des Schweizer Gesundheitssystems zu unserem ist es, dass wirklich alle Bürger in der staatlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Daher entgeht dem Versicherungssystem nicht wie in Deutschland ein hohes Beitragsvolumen aufgrund der Tatsache, dass hierzulande beispielsweise Besserverdienende oder Selbstständige und Politiker nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Die Krankenversicherung in der Schweiz wird als Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKPV) bezeichnet. Ein weiterer Unterschied zum System in Deutschland ist die Tatsache, dass jeder Schweizer eine so genannte Kopfpauschale als Beitrag zahlen muss. Diese ist einkommensunabhängig und für jede Person gleich hoch. Darüber hinaus kann sich jeder Versicherte zudem durch zusätzliche Beiträge mit weiteren Zusatzleistungen versichern lassen. Im Gegensatz zu Deutschland sind in der Schweiz Ehepartner und Kinder nicht im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert. Da jeder Bürger die gleiche Kopfpauschale zahlen muss, sind einkommensschwache Bürger natürlich zunächst benachteiligt. Dieses wird aber ausgeglichen, indem der Bund Zuschüsse für solche Personen gibt, sodass kein Schweizer Bürger mehr als 10 Prozent seines Einkommens für den Beitrag zur Krankenversicherung aufwenden muss. Mit rund 110 Euro liegt die Pro-Kopfpauschale damit immer noch deutlich unter dem vergleichbaren Beitrag in Deutschland.

 

Unterschied zwischen dem deutschen und dem österreichischen Gesundheitssystem

Auch das Gesundheitssystem in Österreich unterscheidet sich in einigen Punkten von dem in Deutschland. Es besteht innerhalb des österreichischen Gesundheitssystems ähnlich wie in Deutschland eine Pflichtversicherung für alle unselbstständigen Arbeitnehmer. Eine Wahl der Krankenkasse ist nicht möglich, der Träger ist abhängig vom jeweiligen Wohnort des Versicherten. Auch für Selbstständige besteht anders als in Deutschland eine Versicherungspflicht, diese können sich jedoch die Krankenkasse zumeist auswählen. Ferner besteht auch in Österreich eine Familienversicherung, das bedeutet Kinder und nichterwerbstätige Ehepartner sind kostenlos beim Hauptversicherten mitversichert. Das Gesundheitssystem wird in Österreich durch Krankenversicherungsbeiträge und Zuschüsse vom Bund den Ländern finanziert. Durch die Zuschüsse von Bund, Ländern und Gemeinden ist der Gesamtbeitragssatz für den Arbeitnehmer erheblich günstiger, als es in Deutschland der Fall ist. In Österreich zahlen derzeit die Arbeitnehmer einen Beitragssatz von lediglich 3,95 Prozent, der Arbeitgeberanteil beträgt zusätzlich 3,40 Prozent, sodass der Gesamtbeitragssatz mit 7,35 Prozent fast halb so hoch wie in Deutschland ist. Selbstständige zahlen einen Beitragssatz von 9,10 Prozent. Auch in Österreich gibt es eine Art Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt bei Angestellten bei 3.540 Euro Monatseinkommen und bei Selbstständigen bei 4.235 Euro.
 

Das niederländische Gesundheitssystem

In den Niederlanden ist man seit dem 01. Januar 2006 ebenfalls im Rahmen des Gesundheitssystems weitestgehend von der Zweigliederung in eine gesetzliche und private Krankenversicherung abgekommen. Dort müssen alle Einwohner eine gesetzlich definierte Krankenversicherung abschließen, wodurch die Leistungsunterschiede und Beitragsunterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung faktisch wegfallen. Der Beitrag setzt sich dabei zusammen aus einem Pauschalbeitrag, welcher bei ca. 1.100 Euro im Jahr liegt, und zudem einem Einkommensabhängigen Beitrag. Dieser beträgt 6,75 Prozent vom Einkommen bis zu einer Grenze von 30.000 Euro. Anders als in Deutschland, haben die Versicherten unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Dieses ist der Fall, wenn die in einem Kalenderjahr in Anspruch genommenen Leistungen einen Betrag von ca. 250 Euro nicht überschreiten.