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Gesetzliche Krankenversicherung
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Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung

Wenn Sie hin- und wieder die Medien verfolgen, ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass das Gesundheitssystem in Deutschland ein sehr oft und heiß diskutiertes Thema darstellt. Spricht man über das System als Ganzes, so spielt dabei natürlich in erster Linie die gesetzliche Krankenversicherung die Hauptrolle. Diese wurde in ihrer Struktur in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch zahlreiche Reformen zwar verändert, aber ist vom Grundaufbau immer noch so, wie sie einmal eingeführt worden ist. Es handelt sich um eine Umlagenversicherung, das bedeutet, viele Versicherte zahlen ihren Beitrag in die Versicherung ein, damit sie und andere Versicherte Leistungen beziehen können. Noch vor einigen Jahren hatte das System bzw. die gesetzliche Krankenversicherung große Probleme, da die Krankenkassen mitunter Verluste von vielen Millionen Euro machten. Seit der letzten Gesundheitsreform hat sich diese zum Teil dramatische Lage zwar zum Beispiel durch die Einführung der Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal verbessert, aber noch immer sind deutliche Probleme zu erkennen, sodass viele Experten mittlerweile das System an sich in Frage stellen.

 

Das Grundproblem der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Grundproblem der gesetzlichen Krankenversicherung ist, übrigens nicht nur in Deutschland, der demographische Wandel in den letzten Jahrzehnten. Das Verhältnis von jungen zu älteren Menschen hat sich in diesem Zeitraum stetig insofern geändert, dass es immer mehr ältere Menschen gibt und auf der anderen Seite immer weniger junge Menschen. Dieses ist durch zwei Tatsachen zu erklären. Zum einen sinkt die Geburtenrate weiterhin ab, zum anderen werden die Menschen in Deutschland vom Durchschnitt her immer älter. Da ältere Menschen naturgemäß öfter und schwerer krank werden als es bei jüngeren Menschen der Fall ist, hat die gesetzliche Krankenversicherung das Problem, durch weniger Beiträge mehr finanzieren zu müssen. Diese Tatsache lässt sich auch sehr gut anhand von konkreten Zahlen belegen. So betrugen die jährlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf im Jahre 1993 beispielsweise "nur" 2.070 Euro, während sie zehn Jahre später bis zum Jahre 2003 auf 2.900 Euro angestiegen sind. Noch vor einigen Jahren hatten die gesetzlichen Krankenversicherungen daher ein Defizit von acht bis zehn Milliarden Euro aufzuweisen. Ein weiteres damit zusammenhängendes Problem stellt die Tatsache dar, dass 90 Prozent aller Bürger in Deutschland gesetzlich pflichtversichert sind, und darunter auch einige Personenkreise fallen, die zwar die vollen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen, aber einen verringerten oder auch gar keinen Beitrag zur Versicherung zahlen. Zu diesem Personenkreis gehören beispielsweise die Kinder oder Ehepartner, die im Rahmen der Familienversicherung automatisch beim Hauptversicherten mitversichert sind, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende, Arbeitslose und Hartz IV Empfänger sowie Rentner. Für diese Personen gilt oftmals ein reduzierter Beitragssatz bzw. die Beiträge werden vom Staat gezahlt. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung kann sich die gesetzliche Krankenversicherung ihre Mitglieder nicht "aussuchen", und daher sind natürlich auch große Gruppen der Versicherten im einkommensschwachen Bereich, was sich negativ auf die Beitragseinnahmen auswirkt, da die Beitragshöhe im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich nach der Höhe des Einkommens berechnet werden.
 

Gliederung der Probleme in zwei Bereiche

Grundsätzlich kann man die Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung in zwei Bereiche gliedern, nämlich auf der einen Seite zu niedrige Einnahmen und auf der anderen Seite zu hohe Ausgaben. Die zu niedrigen Einnahmen haben außer der "schwindenden" jungen Bevölkerung noch eine andere Ursache, nämlich die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese besagt, dass ab einem bestimmten Bruttoeinkommen (zur Zeit 3.600 Euro) für den darüber hinaus gehenden Einkommensbetrag kein Krankenversicherungsbeitrag mehr gezahlt werden muss. In der Praxis bedeutet das, ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3.600 Euro zahlt monatlich einen genauso hohen Krankenversicherungsbeitrag, wie ein Angestellter mit einem Einkommen von 12.000 Euro im Monat. Rein rechnerisch entgehen der gesetzlichen Krankenversicherung damit rund 1.200 Euro (mit 14 Prozent Beitragssatz gerechnet), und das jeden Monat bei nur einem einzigen Versicherten. Dieses Problem könnte allerdings im Grunde recht leicht gelöst werden, da es keinen wirklichen Grund gibt, eine Beitragsbemessungsgrenze beizubehalten, denn wer mehr Einkommen hat, hat auch die Möglichkeit in absoluten Beträgen mehr Beiträge zu zahlen. Selbst die Krankenhauskosten, die durch die Behandlung von Herzrhytmusstörungen verursacht wurden, muss man auch noch voll bezahlen.