Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung
Wenn Sie hin- und wieder die Medien verfolgen,
ist Ihnen sicherlich nicht entgangen, dass das Gesundheitssystem in
Deutschland ein sehr oft und heiß diskutiertes Thema darstellt.
Spricht man über das System als Ganzes, so spielt dabei natürlich
in erster Linie die gesetzliche Krankenversicherung die Hauptrolle.
Diese wurde in ihrer Struktur in den letzten Jahren und Jahrzehnten
durch zahlreiche Reformen zwar verändert, aber ist vom Grundaufbau
immer noch so, wie sie einmal eingeführt worden ist. Es handelt
sich um eine Umlagenversicherung, das bedeutet, viele Versicherte
zahlen ihren Beitrag in die Versicherung ein, damit sie und andere
Versicherte Leistungen beziehen können. Noch vor einigen Jahren
hatte das System bzw. die gesetzliche Krankenversicherung große
Probleme, da die Krankenkassen mitunter Verluste von vielen
Millionen Euro machten. Seit der letzten Gesundheitsreform hat sich
diese zum Teil dramatische Lage zwar zum Beispiel durch die
Einführung der Praxisgebühr von 10 Euro im Quartal verbessert, aber
noch immer sind deutliche Probleme zu erkennen, sodass viele
Experten mittlerweile das System an sich in Frage stellen.
Das Grundproblem der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Grundproblem der gesetzlichen
Krankenversicherung ist, übrigens nicht nur in Deutschland, der
demographische Wandel in den letzten Jahrzehnten. Das Verhältnis
von jungen zu älteren Menschen hat sich in diesem Zeitraum stetig
insofern geändert, dass es immer mehr ältere Menschen gibt und auf
der anderen Seite immer weniger junge Menschen. Dieses ist durch
zwei Tatsachen zu erklären. Zum einen sinkt die Geburtenrate
weiterhin ab, zum anderen werden die Menschen in Deutschland vom
Durchschnitt her immer älter. Da ältere Menschen naturgemäß öfter
und schwerer krank werden als es bei jüngeren Menschen der Fall
ist, hat die gesetzliche Krankenversicherung das Problem, durch
weniger Beiträge mehr finanzieren zu müssen. Diese Tatsache lässt
sich auch sehr gut anhand von konkreten Zahlen belegen. So betrugen
die jährlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf im Jahre 1993
beispielsweise "nur" 2.070 Euro, während sie zehn Jahre später bis
zum Jahre 2003 auf 2.900 Euro angestiegen sind. Noch vor einigen
Jahren hatten die gesetzlichen Krankenversicherungen daher ein
Defizit von acht bis zehn Milliarden Euro aufzuweisen. Ein weiteres
damit zusammenhängendes Problem stellt die Tatsache dar, dass 90
Prozent aller Bürger in Deutschland gesetzlich pflichtversichert
sind, und darunter auch einige Personenkreise fallen, die zwar die
vollen Leistungen in Anspruch nehmen dürfen, aber einen
verringerten oder auch gar keinen Beitrag zur Versicherung zahlen.
Zu diesem Personenkreis gehören beispielsweise die Kinder oder
Ehepartner, die im Rahmen der Familienversicherung automatisch beim
Hauptversicherten mitversichert sind, Studenten, Wehr- und
Zivildienstleistende, Arbeitslose und Hartz IV Empfänger sowie
Rentner. Für diese Personen gilt oftmals ein reduzierter
Beitragssatz bzw. die Beiträge werden vom Staat gezahlt. Im
Gegensatz zur privaten Krankenversicherung kann sich die
gesetzliche Krankenversicherung ihre Mitglieder nicht "aussuchen",
und daher sind natürlich auch große Gruppen der Versicherten im
einkommensschwachen Bereich, was sich negativ auf die
Beitragseinnahmen auswirkt, da die Beitragshöhe im Rahmen der
gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich nach der Höhe des
Einkommens berechnet werden.
Gliederung der Probleme in zwei Bereiche
Grundsätzlich kann man die Probleme der gesetzlichen
Krankenversicherung in zwei Bereiche gliedern, nämlich auf der
einen Seite zu niedrige Einnahmen und auf der anderen Seite zu hohe
Ausgaben. Die zu niedrigen Einnahmen haben außer der "schwindenden"
jungen Bevölkerung noch eine andere Ursache, nämlich die so
genannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese besagt, dass ab einem
bestimmten Bruttoeinkommen (zur Zeit 3.600 Euro) für den darüber
hinaus gehenden Einkommensbetrag kein Krankenversicherungsbeitrag
mehr gezahlt werden muss. In der Praxis bedeutet das, ein
Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3.600 Euro zahlt monatlich
einen genauso hohen Krankenversicherungsbeitrag, wie ein
Angestellter mit einem Einkommen von 12.000 Euro im Monat. Rein
rechnerisch entgehen der gesetzlichen Krankenversicherung damit
rund 1.200 Euro (mit 14 Prozent Beitragssatz gerechnet), und das
jeden Monat bei nur einem einzigen Versicherten. Dieses Problem
könnte allerdings im Grunde recht leicht gelöst werden, da es
keinen wirklichen Grund gibt, eine Beitragsbemessungsgrenze
beizubehalten, denn wer mehr Einkommen hat, hat auch die
Möglichkeit in absoluten Beträgen mehr Beiträge zu zahlen. Selbst
die Krankenhauskosten, die durch die Behandlung von Herzrhytmusstörungen
verursacht wurden, muss man auch noch voll bezahlen.