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Vergleich private und gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland gibt es im Bereich der Krankenversicherung schon seit langer Zeit zwei Systeme. Zum einen sind die meisten Bürger im Rahmen der gesetzlichen Pflichtversicherung krankenversichert, auf der anderen Seite haben einige Bürger auch die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung versichern zu können. Beide Arten von Krankenversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Leistungsspektrum zum Teil recht deutlich. Im Folgenden sollen die Unterschiede und die Systeme an sich etwas näher erläutert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben der Arbeitslose-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung ebenfalls ein Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Sie hat die Hauptaufgabe, die Versicherten bei Gesundheitsbeschwerden zu unterstützen, die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten und bei Krankheit die notwendigen medizinischen Maßnahmen zu bezahlen. Bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze und innerhalb eines bestimmten Berufsbildes ist jede Person in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Dieses trifft auf alle Arbeitnehmer zu, die ein Bruttogehalt von monatlich bis zu 4.012,50 Euro zur Verfügung haben. Dieser Personenkreis ist gesetzlich pflichtversichert, ist das Gehalt höher, hat man alternativ die Möglichkeit, sich auch private krankenversichern zu lassen.

 

Einteilung in freiwillige Mitglieder und Pflichtmitglieder

Natürlich hat man auch bei Überschreiten der genannten Gehaltsgrenze noch die Möglichkeit, weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben. Daher unterscheidet man bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch zwischen freiwilligen Mitgliedern und Pflichtmitgliedern. Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Privaten ist die Tatsache, dass sich bestimmte Personen im Rahmen der Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern lassen können. Hierzu zählen die Ehepartner des Versicherten und die Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. noch während einer Ausbildung oder Ableisten des Wehr- bzw. Zivildienstes. Eine Familienversicherung gibt es im Rahmen der privaten Krankenversicherung nicht, hier muss jede Person einzeln versichert werden. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ist lediglich vom Gehalt des Versicherten abhängig und darf nicht von anderen Faktoren beeinflusst werden. Bei Angestellten wird dieser Beitrag je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Zur Zeit liegt de Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zwischen 12 und 15 Prozent des monatlichen Bruttogehaltes. Je nachdem, bei welcher Krankenkasse man Mitglied ist, kann man hier also auch Einiges an Beitrag sparen. Das ersparte kann man dann, je nach Höhe des Betrages, in Reisen investieren. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der man den jeweiligen Beitragssatz zahlen muss, liegt derzeit bei 3.600 Euro im Monat. Verdient man mehr, wird von diesem Mehrbetrag kein Krankenversicherungsbeitrag mehr berechnet. Aufgrund der besseren Leistungen und personenbezogenen Tarife wechseln viele Personen, welche die Möglichkeit dazu haben, von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung.

 

Die private Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung (auch bei einem Urlaub und Ferien mit Hund) handelt es sich um eine rein freiwillige Versicherung. Arbeitnehmer können sich ab der erwähnten Gehaltshöhe privat krankenversichern, zudem haben auch alle Selbstständigen, Freiberufler und Künstler die Möglichkeit dazu. Gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung hat die private Krankenversicherung eigentlich nur einen Nachteil, dass man sich nicht familienversichern kann. Ansonsten bietet die private Krankenversicherung ausschließlich Vorteile an. So ist beispielsweise der Beitrag nicht nur an das Einkommen gebunden, sondern zur Beitragsfeststellung spielen auch andere Faktoren eine Rolle. Dazu zählen beispielsweise das Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählter Tarif. An der Tatsache, dass es verschiedene Tarife gibt kann man bereits erkennen, dass sich die private Krankenversicherung zum Teil deutlich in den Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheidet. Die meisten privaten Krankenversicherer bieten ein deutlich größeres Leistungsspektrum an. So werden beispielsweise die Kosten für Zahnersatz voll Übernommen, Behandlungen durch Heilpraktiker oder Homöopathen voll bezahlt, Krankenhausbehandlungen als 1. oder 2. Klasse Patient erstattet und noch weitere "Extra-Leistungen" in nahezu allen Bereichen werden von der privaten Krankenversicherung angeboten. Ein großer Vorteil der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sind die möglichen Beitragsrückerstattungen. Viele private Krankenversicherer haben diese als eine Art Bonussystem eingeführt. Nimmt der Versicherte ein Jahr lang seine private Krankenversicherung nicht in Anspruch, so bekommt er einen festgelegten Teil seiner Beiträge zurück erstattet. Allerdings hat dieses System auch negative Auswirkungen, da Versicherte zum Teil nicht zum Arzt gehen um die Beiträge zurück zu erhalten, obwohl dieses medizinisch eigentlich notwendig wäre.